10. Buchhaltung und Zwangsvollstreckung (Forderungsaufstellung) |
Am 6. März 2007 werden 12,50 € per Überweisung vom Konto der Postbank (1100) die bei dem Gerichtsvollzieher durch den Vollstreckungsauftrag verursachten Kosten bezahlt. |
Diese Zahlung wird mit dem Symbol "GN" auf dem Mandanten-Konto gebucht. Dadurch ist automatisch sichergestellt, daß die Zahlung auch in der Zwangsvollstreckung / Forderungsaufstellung erscheint. |
Das Mandanten-Konto weist damit folgende Forderungen aus: |
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12,50 | € |
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68,97 | € |
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81,47 | € |