8. Buchhaltung und Zwangsvollstreckung (Forderungsaufstellung) |
Aus dem Vollstreckungsbescheid wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Einzuziehen sind Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Das Programm errechnet die durch diesen Auftrag ausgelösten Kosten wie folgt: |
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48,30 | € |
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9,66 | € |
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57,96 | € |
Da der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird im Vollstreckungsauftrag die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. |